Anfragen der CDU-Fraktion zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2026

22.06.2026

1. Gewerbegebiet Hollergewann – Grundstücksverkauf

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2022 (VL-109/2022) wurde der Verkauf einer Teilfläche von ca. 4.500 m² im Gewerbegebiet Hollergewann (Flurstück 203/10) an die Firma Alltrading – Alexander Liske beschlossen.

Da bislang kein Baubeginn erkennbar ist, bitten wir um Auskunft:

  • Wurde im notariellen Kaufvertrag eine Bebauungsverpflichtung vereinbart?
  • Falls ja, welche Fristen wurden hierfür festgelegt und ab wann laufen diese?
  • Welche vertraglichen Regelungen bestehen für den Fall der Nichterfüllung (z. B. Rückkaufsrechte)?

Vor dem Hintergrund der Haushaltsplanung 2026 bitten wir zudem um Mitteilung, ob entsprechende Mittel für einen möglichen Rückerwerb vorgesehen sind bzw. vorgesehen werden sollen.

Antwort von Herrn Bürgermeister Schneider:
In den notariellen Kaufverträgen (§5 Pflichten des Käufers) wurden jeweils Baubeginn innerhalb von 2 Jahren und Bezugsfertigkeit innerhalb von 5 Jahren verankert. 
Für Al Trading ist das notarielle Kaufdatum auf den 27.10.2022 datiert.
Hierzu ist zu sagen, dass die Baugenehmigung mit Datum vom 23.04.2026 erteilt wurde. Der Baubeginn steht somit bevor. Erfüllt der Käufer seine Pflichten nicht, kann die Stadt das Grundstück zurückkaufen. Entsprechende Mittel für einen möglichen Rückkauf der Grundstücke ist nicht in den Haushalt eingerechnet.
Es besteht die Möglichkeit, ein Grundstück auch an Dritte „durchzureichen“.
Für da nebenan liegende Grundstück Haak, war die Baugenehmigung auf den 14.08.2025 datiert. Baubeginn war kürzlich.

 

2. Bauplatzvergabe und Grundstückspreise

Nach Anhörung der Ortsbeiräte, Vorberatung in den Ausschüssen sowie Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2025 wurde die Vergaberichtlinie für Baugrundstücke zur privaten Nutzung beschlossen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft:

  • Hat der Magistrat bereits konkrete Grundstückspreise für Bauplätze in Bissenberg sowie für das Grundstück am Lahnbahnhof festgelegt?
  • Falls ja, wie stellen sich diese dar?
  • Falls nein, wann ist mit einer Festlegung zu rechnen?

Insbesondere das Grundstück am Lahnbahnhof erscheint kurzfristig vermarktbar. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um zeitnah Einnahmen für den Haushalt 2026 zu generieren?

Antwort von Herrn Bürgermeister Schneider:
Zum Baugebiet Bissenberg ist der derzeitige Stand der Verwaltung, dass alle 77 ursprünglichen Interessenbekundungen abgefragt wurden. Sieben konnten nicht zugestellt werden, von den restlichen erfolgten 20 Rücklaufe. Davon sind noch 5 mit Interesse.
Für das Grundstück am Lahnbahnhof ist der derzeitige Stand der Verwaltung, dass alle 62 ursprünglichen Interessenbekundungen abgefragt wurden. Vier konnten nicht zugestellt werden, von den restlichen erfolgten 7 Rücklaufe. Davon sind noch 4 mit Interesse.
Die Gestaltung der Grundstückspreise in Bissenberg wurde bei einem örtlichen Rechtsanwaltsbüro beauftragt. Mit den jüngst vorliegenden Ergebnissen wird sich der Magistrat nach Vorbereitung der Vorlage demnächst beschäftigen. 

 

3. IKZ-Maßnahmen (Haushaltssicherungskonzept)

Im Haushaltssicherungskonzept wurde die Prüfung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ)
als Maßnahme beschlossen.

Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der Region (u. a. geplante Zusammenarbeit im Bereich der Standesämter im Lahn-Dill-Kreis) bitten wir um Auskunft:

  • Wurde eine Beteiligung der Stadt Leun an entsprechenden IKZ-Projekten geprüft?
  • Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung gekommen?
  • Aus welchen Gründen wurde ggf. von einer Beteiligung abgesehen?

Vor dem Hintergrund der personellen Situation in der Verwaltung bitten wir zudem um Einschätzung, ob im Bereich des Standesamts die Anforderungen an Digitalisierung und Aufgabenerfüllung derzeit vollumfänglich gewährleistet sind.

Antwort von Herrn Bürgermeister Schneider:
Im Rahmen der Umstrukturierung und der Aufgabenneuverteilung sind wir momentan mit drei vollwertig ausgebildeten und zwei vollständig eingearbeiteten Standesbeamtinnen ausgestattet. Nun haben wir das Standesamt nicht als Vollzeitäquivalent, sondern neben den anderen Aufgabenbeschreibungen, wie Ordnungsamt, Finanzabteilung (aus alten Zeiten) und Liegenschaftsverwaltung.
Hierbei ist es momentan so gedacht, dass das Äquivalent Finanzabteilung nur noch im Notfall zum Einsatz kommt.
Die Aufgabenerfüllung wird nach Einschätzung als nicht vollumfangreich angesehen, da im Bezug auf Eheschließungen und deren Vorbereitung noch interner Einarbeitungsbedarf besteht. Dieser kann ab August angegangen werden, wenn sich die personelle Situation im Bauamt entspannt hat.
Zur IKZ mit benachbarten Kommunen ist es noch nicht über Gedankenspiele hinausgekommen, hier muss nach interner Umsetzung gezielt mit Nachbarkommunen in das Gespräch gegangen werden.
In Punkto Digitalisierung fehlt die Nacherfassung, das bedeutet, die alten analogen Standesamtsregister digitalisieren. Hierzu bedarf es noch einer erweiterten Schulung und eines großen Zeitansatzes.
Danach sind wir gut aufgestellt. Die Bereitschaften der Standesbeamtinnen sind auch geklärt.
Weiterhin steht auch wieder der Gedanke nach einem Ordnungsbehördenbezirk im Raum, wobei sich ein Angebot im Zuge eines Austausches von der Entfernung her als nicht praktisch erweist.

 

4. Brandschutzmaßnahmen im Rathaus

Wir bitten um Sachstandsmitteilung zu den Brandschutzmaßnahmen im Rathaus:

  • Welche Maßnahmen sind bereits abgeschlossen?
  • Welche Arbeiten stehen noch aus?
  • Wann ist mit einem vollständigen Abschluss zu rechnen?

Insbesondere bitten wir um Auskunft zum aktuellen Stand der Außentreppe im Bereich der Brandschutztür, die derzeit noch nicht nutzbar ist.

Für jeden ist ersichtlich, dass die Brandschutztür nach außen noch immer ins „Nichts“ läuft.
Solms hatte einmal eine Brücke ins „Nichts“. Das Rathaus in Leun hat seit Jahren eine Tür ins
„Nichts“, wann wird endlich die Außentreppe montiert?

Antwort von Herrn Bürgermeister Schneider:
Es wurden Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Fluchttüren eingebaut. Im Bereich des Treppenhauses wurden die Wände und Decken nebst Kabeldurchführungen ertüchtigt. Weiter Kabeldurchführungen im Treppenhaus wurden versiegelt.
Die elektrische Anlage wurde weitestgehend angepasst, hier sind noch Restarbeiten offen.
Danach steht die Begehung durch ein Brandschutzbüro an, welches auch den automatischen Türschließer zum Bereich Bürgerbüro noch aktivieren muss.
Für den Bereich der noch fehlenden Außentreppe, lief in der Vergangenheit einiges unrund.
Stand jetzt ist, dass der Bauhof in der Lage ist, die nötigen Tiefbauarbeiten auszuführen, wenn sie wissen, was zu tun ist.
Wir hatten in der Vergangenheit verschiedene Angebote vorliegen, allerdings mit abweichenden Leistungen.
Hier ist der Plan, mit Eintreffen und natürlich auch ankommen im Geschehen, unseres neuen Bauamtsleiters, noch einmal klar festzustellen, was wir brauchen.
Muss eine Tragwerksplanung vorliegen oder nicht, reicht die Rampe aus dem Erdgeschoss, oder muss eine Fluchttreppe bis in das erste OG.
Dann wird das Projekt zügig umgesetzt, wie wir vieles in den letzten Monaten reguliert und auf den Weg gebracht haben.

 

Ich bitte darum, unsere Anfragen und Ihre Antworten darauf ins Protokoll aufzunehmen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Claus-Peter Schweitzer
Fraktionsvorsitzender