Feuerwehrhaus: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Neubau des gemeinsamen Feuerwehrhauses von SPD, FWG und Grünen abgelehnt

17.10.2023

Am 31. Januar 2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Kostenobergrenze von 4,5 Mio Euro für den Neubau des Neubau Feuerwehrgerätehaus Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen beschlossen. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, der Einhaltung von Verordnungen, Richtlinien und des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sei diese Obergrenze mittlerweile nicht mehr zu halten.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Kim Robert Trapp stellte in der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Oktober 2023 den Dringlichkeitsantrag, die in 2022 beschlossene Kostenobergrenze zu streichen, um eine Fortsetzung des Vorhabens zu ermöglichen. Der Antrag musste als Dringlichkeitsantrag eingebracht werden, weil über die höheren Kosten erst sechs Tage vor der Stadtverordnetenversammlung informiert worden war. Ein regulärer Antrag zehn Tage vor der Sitzung war somit nicht mehr möglich.

Der Neubau wird trotz gestiegener Kosten benötigt, da mögliche Alternativen den gleichen Kostenentwicklungen unterliegen oder in den Bestandsgebäuden nicht umsetzbar sind. Aus diesem Grund hält die CDU-Fraktion am eingeschlagenen Weg fest.

Eine Dringlichkeit des Themas wurde allerdings von den anderen Fraktionen nicht gesehen, der Antrag der CDU wurde deshalb von SPD, FWG und Grünen abgelehnt. Seit mehr als zehn Jahren ist das Feuerwehrhaus Thema in Leun.

 

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