Solarpark Herrenacker/Südliche Langeloh: Endlich ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Sache, wenn auch der falsche

14.11.2023

Die CDU-Fraktion kritisierte bereits mehrfach, dass sich die anderen Fraktionen nicht zum Solarpark „Herrenacker“ und „Südliche Langeloh“ positionierten. Es war bereits zwei Mal auf die Tagesordnung von Stadtverordnetenversammlung und Ausschüssen gesetzt und dann ergebnislos abgesetzt worden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die den Beratungen zuhören wollten, ließ man in Unkenntnis - sie kamen umsonst. Aber auch die Antragssteller, ebenfalls Leuner Bürger, die ein Anrecht auf eine Reaktion auf Ihr Anliegen haben, wurden warten gelassen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2023 wurde nun endlich eine Beschlussvorlage vorgelegt:
Die Stadtverordnetenversammlung solle beschließen, solange ein städtebauliches Konzept der Stadt Leun nicht fertig erarbeitet wurde, einem solchen Vorhaben nicht zuzustimmen.

Für die CDU-Fraktion erklärte Kim Robert Trapp:
„Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag behindert sich aus unserer Sicht die Stadt selbst.
Wenn ein privater Investor [auch noch auf privaten Grund] einen Solarpark errichten möchte, dann haben wir bei eigenen Vorhaben davon nicht mehr oder weniger Sonne. Es schränkt uns bei dem von der CDU vorgeschlagenen Vorhaben einer städtischen Bürgerenergiegesellschaft nicht ein. Ein raumordnerisches, städtebauliches und umweltverträgliches Steuerungskonzept aufzustellen ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Die Durchführung von Vorhaben durch einen Investor/Projektentwicklung entlastet unsere Verwaltung. Und deshalb befürworten wir so etwas grundsätzlich.
Die CDU-Fraktion bewertet aber die beiden Standorte unterschiedlich.
Der Herrenacker eignet sich neben Schule und Kindergarten für Wohnbebauung. Anderswo werden in Neubaugebieten Kindergärten errichtet, bei uns ist er schon da, die sinnvolle Wohnbebauung drumherum wird jedoch von SPD, FWG und Grünen verhindert. Dies führt zu Einnahmeverlusten. Aus diesem Grund sind wir aber auch nicht für einen Solarpark auf dem Herrenacker.
Südlich Langeloh hätte man unseres Erachtens dem Projekt unter Auflagen zustimmen können. Seitliche Abstände hätte man definieren können. Die Errichtung von Agri-PV
 für gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung hätte man genauso vorgeben können, wie das Einrammen der Pfosten ohne Betonfundamente. Letzteres könnte das Entfernen der Anlage nach mehr als 30 Jahren erleichtern. Eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung wäre dann auch wieder möglich.

Wir stellen daher hiermit den Antrag, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) "Solarpark Herrenacker".
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) "Solarpark Südlich Langeloh".
Über die beiden Standorte soll getrennt abgestimmt werden.“

Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Ambrosius ließ darüber jedoch nicht abstimmen, weil er einen Änderungsantrag der Grünen für den weitergehenden Antrag hielt. Ob dieses Vorgehen so korrekt war, bleibt dahingestellt, da die getrennte Abstimmung über die beiden Standorte wahrscheinlich ohnehin von SPD, FWG, Grünen abgelehnt worden wäre. Der Änderungsantrag der Grünen sah vor, die Beschlussvorlage dahingehend zu ändern, dass das städtebauliche Konzept nun auch zu erstellen sei.
Es kam demzufolge nicht zu einer jeweiligen Abstimmung über die Flächen „Herrenacker“ und „Südlich Langeloh“.
Mit den Stimmen von SPD, FWG und Grüne ist es nun grundsätzlich nicht möglich, dass ein Solarpark durch einen privaten Investor auf Leuner Stadtgebiet errichtet werden kann, solange das städtebauliche Konzept nicht vorliegt.

Am Rande sei erwähnt, dass die CDU bereits am 16. Oktober 2023 im Zuge Ihres Antrags „Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft“ beantragt hatte, die Stadt möge klären, auf welchen Flächen Wind- und Solarparks möglich seien. - landwirtschaftlich wertvolle Flächen sollten dabei außer Betracht bleiben. Nun wurde eine Konzepterstellung einfach nochmal beschlossen.

In Leun wird eben vieles unnötig kompliziert gemacht.