Am Wackenbach, Leun, 2026 (CDU Leun)
Antrag der CDU-Fraktion zur nächsten Stadtverordnetenversammlung
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Trapp,
für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bitte ich im Namen der CDU-Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung aufzunehmen:
Umsetzung der wiederkehrenden Straßenbeiträge
Sach- und Rechtslage:
In Leun wurde noch keine Straße grundhaft erneuert, es besteht ein großer Sanierungsstau. Aus diesem Grund wurde bereits am 28.09.2020 die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge einstimmig beschlossen. Ziel des Modells ist es, die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger planbar und gleichmäßig zu verteilen. Anstelle hoher einmaliger Beitragsbescheide für einzelne Anlieger werden die Kosten auf alle Beitragspflichtigen eines Abrechnungsgebiets umgelegt. Gleichzeitig ermöglicht das Instrument die Umsetzung eines strukturierten und mehrjährigen Sanierungsprogramms.
Nach aktueller Auskunft des Bürgermeisters vom 10. Juni 2026 steht die Kanalbefahrung jedoch lediglich in der Kernstadt Leun noch aus. In den übrigen Stadtteilen Biskirchen, Stockhausen und Bissenberg sind die entsprechenden Untersuchungen bereits erfolgt. Damit liegen in diesen Abrechnungsgebieten die wesentlichen Voraussetzungen vor, um konkrete Straßenbauprogramme zu erstellen, Maßnahmen umzusetzen und wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben.
Eine abschnittsweise Umsetzung – beispielsweise mit mindestens einer grundhaften Straßensanierung je Stadtteil innerhalb eines fünfjährigen Abrechnungszeitraums – würde eine gleichmäßige Belastung der Beitragspflichtigen sicherstellen und gleichzeitig den bestehenden Sanierungsstau systematisch abbauen.
Ein weiteres Zuwarten würde die Schäden an der Infrastruktur vergrößern und langfristig zu deutlich höheren Kosten führen. Eine ergänzende mündliche Begründung bleibt vorbehalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun beschließt:
- Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit der Umsetzung der wiederkehrenden Straßenbeiträge in den Abrechnungsgebieten zu beginnen, in denen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen bereits vorliegen.
- Insbesondere sind für die Stadtteile Biskirchen, Stockhausen und Bissenberg zeitnah Straßenbauprogramme zu erstellen, priorisierte Maßnahmen festzulegen und die notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten.
- Nach Abschluss der noch ausstehenden Kanalzustandserfassung in der Kernstadt Leun ist das Verfahren dort entsprechend fortzuführen.
- Der Magistrat wird verpflichtet, die erstellten Straßenbauprogramme der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen sowie über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen zu berichten. Ein erster Bericht soll zum 7. September 2026 und danach quartalsweise erfolgen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Thema „Zustand der kommunalen Infrastruktur sowie Einführung und Umsetzung wiederkehrender Straßenbeiträge“ für eine Bürgerversammlung im Herbst 2026 aufzubereiten.
Über den Stand der inhaltlichen Vorbereitung ist die Stadtverordnetenversammlung frühzeitig zu informieren.
Ich bitte darum, diesen Antrag ins Protokoll aufzunehmen.
Freundliche Grüße
Claus-Peter Schweitzer
Fraktionsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Behandelt in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun, 3. Sitzung, am 22.06.2026 mit dem Abstimmungsergebnis:
- 17 x Ja (einstimmig angenommen)
- 2 x Enthaltung

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