Die nicht benötigte Halle im Leuner Hellweg kann verkauft werden

24.10.2025

In der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2025 brachte die CDU-Fraktion den Grundsatzantrag ein, die Immobilie Hellweg 18 in Leun unverzüglich zu veräußern. Doch anstatt endlich Klarheit zu schaffen und dringend benötigte Haushaltsmittel freizusetzen, schlug die SPD vor, dass der Vorgang erneut in die Ausschüsse verwiesen wird.

Zur Vorgeschichte: Bereits am 17. Juli 2023 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, Verhandlungen zum Erwerb der Immobilie im Rahmen eines Budgets von bis zu 550.000 Euro zu führen. Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, das Gebäude zunächst zu pachten und 2024 zu kaufen. Der Pachtzins sollte auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Am Ende wurde die Immobilie für 605.000 Euro durch den Ersten Stadtrat Keller erworben – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich die Liegenschaft nach der geplanten Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder gut veräußern lasse. Diese Nutzung fand jedoch nie statt. Vor dem Erwerb hatte die CDU noch angeraten, sich mit dem Lahn-Dill-Kreis in Verbindung zu setzen.

Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist die Veräußerung nicht mehr benötigter Liegenschaften ausdrücklich als Konsolidierungsmaßnahme vorgesehen. Genau das fordert die CDU nun ein.

In der gemeinsamen Sitzung der Leuner Ausschüsse am 23. Oktober 2025 wurde erneut über das weitere Vorgehen zur Immobilie Hellweg 18 beraten. Die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung, die am 3. November 2025 wieder zusammentritt, das Objekt zeitnah zum Verkauf anzubieten. Ein Gutachten soll den aktuellen Marktwert ermitteln. Über den finalen Verkauf soll die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, sobald ein konkretes Kaufangebot vorliegt.

 

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