In der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2025 brachte die CDU-Fraktion den Grundsatzantrag ein, die Immobilie Hellweg 18 in Leun unverzüglich zu veräußern. Doch anstatt endlich Klarheit zu schaffen und dringend benötigte Haushaltsmittel freizusetzen, schlug die SPD vor, dass der Vorgang erneut in die Ausschüsse verwiesen wird.
Zur Vorgeschichte: Bereits am 17. Juli 2023 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, Verhandlungen zum Erwerb der Immobilie im Rahmen eines Budgets von bis zu 550.000 Euro zu führen. Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, das Gebäude zunächst zu pachten und 2024 zu kaufen. Der Pachtzins sollte auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Am Ende wurde die Immobilie für 605.000 Euro durch den Ersten Stadtrat Keller erworben – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sich die Liegenschaft nach der geplanten Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder gut veräußern lasse. Diese Nutzung fand jedoch nie statt. Vor dem Erwerb hatte die CDU noch angeraten, sich mit dem Lahn-Dill-Kreis in Verbindung zu setzen.
Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist die Veräußerung nicht mehr benötigter Liegenschaften ausdrücklich als Konsolidierungsmaßnahme vorgesehen. Genau das fordert die CDU nun ein.
Obwohl bereits beim ursprünglichen Kauf ein späterer Weiterverkauf thematisiert wurde – und obwohl die Veräußerung entbehrlicher Immobilien längst beschlossen ist – schlug die SPD vor, den CDU-Antrag nun zurück in die Ausschüsse zu verweisen. Bevor das Grundstück endgültig verkauft wird, benötigt es nach unserer Hauptsatzung einen Stadtverordnetenbeschluss, denn die Veräußerung von Grundstückskaufverträgen über 25.000,00 Euro obliegen der Stadtverordnetenversammlung. Man hätte jetzt mit dem Grundsatzbeschluss der CDU einen Käufer suchen können, bevor es dann zur endgültigen Beschlussfassung wieder den Gremien vorgelegt wird.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende kommentierte dieses widersprüchliche Verhalten in der Sitzung mit den Worten:
„Wer A und B sagt, sollte daraus auch einmal C schließen. Aber wenn es der Mehrheitsbildung dient, kann es von mir aus erneut in den Ausschüssen beraten werden.“
Die CDU-Fraktion hatte eine Zustimmung aufgrund der eindeutigen Beschlusslage für selbstverständlich gehalten. Doch statt zu handeln, muss das bereits Beschlossene nochmals besprochen werden.
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